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Verfassung der Universität zu Copenhagen, wo er das Rektorat auf ein halb Jahr übernahm,und als Projcssor der Theologie Vorlesungen hielt. Nachdem er hier sein Werk wohl begrün-det sah, kehrte er, 1542 , nach Wittenberg zurück *). Aber schon in demselben Jahre erhielt erwieder auswärtigen Ruf. Herzog Heinrich von Braunschweig, ein Feind der evangelischen Kir-che, und mehr noch vielleicht ein persönlicher Feind Johann Friedrichs von Sachsen , hatt« sich ge-gen seine Städte Braunschwcig und Goslar so hart vergangen, daß die Schmalkaidischen Bun-desgenossen ihn mit Gewalt der Waffen aus dem Lande trieben, und zu den Herzögen von Bai-ern zu fliehen zwangen. Von den Bundeshäuptern wurde dem D. Bugenhagen die Abfassungeiner Kirchcnordnung für Braunschweig in Gemeinschaft mit einigen dortigen Geistlichen und Ab-geordneten der Ritterschaft und der Städte aufgetragen. Sie erschien unter dem Titel: Christ-liche Kerkenvrdninge im Lande Drunswik Wolfenbüttelschen Deels. Wittenberg 1543 . Das nach-barliche Hildesheim erhielt auf Verlangen der dortigen Bürgerschaft ebenfalls von ihm eine«vangelische Kirchenordnung im Jahre 1544 .
Mit dem Todesjahr Luther's (d. 18 . Febr. 1546 ) begann für die ganze evangelische Chri-stenheit, und zunächst für Wittenberg und die Freunde des großen Reformators, eine Zeit harterPrüfungen, denen auch Bugenhagen nicht entging. Kurfürst Johann Friedrich verlor nach derunglücklichen Schlacht bei Mühlberg ( 24 . Apr. 1547 ) sein Land, und Wittenberg litt sehr durchdie Belagerung und durch den Wechsel der Herrschaft. Einen treuen Bericht davon gab Bugen-hagcn in einer Flugschrift: „Wie es uns zu Wittenberg in der Stadt gegangen ist, in diesemund dem vergangenen Kriege." Er erzählt darin, wie er herzhaft den Soldaten zugerufen: „pug-na pro patria !“ wie er sie von der Kamel aef-halt«n, und zum Guten ermähnt habe, und wieKaiser Karl V. in Wittenberg eingeritten, das Haupt vor dem Cruzifix in der Stadtkirche ent-blößt, mit ihm gesprochen, und als er in der Schloßkirche gehört, daß hier den Evangelischendas Singen und Predigen untersagt worden sei, gesagt habe: „Wer richtet uns das an; ge-schieht solches in unserm Namen, so thut man uns keinen Gefallen. Haben wir doch nichts ge-wandelt in den hochdeutschen Landen, warum sollten wir's denn hier thun? "
Durch das von dem Kaiser und der katholischen Parthei entworfene Interim entstand unterden evangelischen Theologen großer Streit. Bugenhagen neigte sich zu denen, die es billig fan-den, daß man in den sogenannten gleichgültigen Dingen dem Kaiser nachgeben solle, und in die-sem Sinn ward nach feinem Gutachten das Leipziger Interim auf dem dortigen Landtage 1548,abgefaßt. Die Magdeburger Theologen, namentlich der dahin gegangene Matthias Flucius grif-fen Bugenhagen und Melanchthon über ihre Nachgiebigkeit heftig an, so daß sich Bugenhagenöffentlich darüber rechtfertigte **). Nach diesen unerfreulichen Händeln erlebte Bugenhagen nochdie Beruhigung, die Sache des Evangeliums, durch den gelungenen Zug des Kurfürsten Morizwider den Kaiser, und durch den Religionsfrieden zu Augsburg ( 1555 ) gesichert zu sehen. Er
*) Zum Andenken an die Verdienste Bugenhagen'«, ließ KSnig Friedrich III., hei der s. Jahrhundert-feier der Reformation eine Denkmünze prägen, wo neben Luther mit der Umschrift: „GermanorumApostolus“ Bugenhagen steht mit der Umschrift: „Daaonim Apostolus.“
**) Epistola ack Daniae regem ob adiaphorismuiu sibi imputatiun.