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Wogen werden; und mögen wol sagen, da wir die Cache nicht ein- sondern oftmals, auch nichtin eigener, sonder in großer Versammlung, unser vornehmsten Räthe, in Rath gestellt, wie auchden Vornehmsten von Euch, unverborgen ist, und so viel wir uns dieser Handlung zu erinnernwissen, sind gar keine Wege, der Neuerung zu wehren, vorhanden gewesen, den unsere Landsassenvon den höchsten bis auf den geringsten alle auf einen Haufen haben, an dem, daß ihr Neuerungheißt, gehalten, und wenn sie von uns verhaft sind, davon abzustehn, ermähnt, haben sie es da-mit abgelehnt, daß sie in Sachen, das heilige Christenthum betreffend, Gott mehr als den Men-schen zu gehorchen, schuldig, mit Bitte, ihr Gewissen nicht zu beschweren. — Daß wir abernunmehr diese Sachen in unser Herrn und Freunde Rath stellen sollten, ist viel zu spat; dennwer Rath suchet, der stellt seinen Handc.1 in Zweifel, nun ist in allen, und vornehmlich der Reli-gion Sachen gar gefährlich, nach angenommener, aufgekündigter Handlung hin und her zu wan-ken, und an keinem Orte fest zu halten, damit wird große Leichtfertigkeit an den Tag gelegt,und Abfall bei männiglich verursacht. So acht's auch die Schrift besser, die Wahrheit nicht zuerkennen, als vom Bekenntniß derselben abzufallen rc."
Große Verdienste erwarb er sich bei den in beiden Herzvgthümertt angeordneten Kirchenvisi-tationcn, und die beiden ersten General- Superintendenten in Stettin und Wolgast wurden vonihm eingeführt. Die Herzöge und Landstände von Pommern ehrten seine Bemühungen dadurch,daß sie ihm das Bisthum Cammin antrugen, welches er jedoch nur unter gewissen Bedingungenannehmen wollte, die man ihm nicht zugestand. Dennoch verweilte Bugenhagen nur kurze Zeitin Wittenberg , da er jetzt von dem Könige Christian III. von Dänemark nach Copenhagen geru-fen ward (1537), um eine Kirchenordnung für Dänemark , Norwegen , Schleswig und Holstein abzu-fassen. Der junge König, der kurz nach seiner Erwählung sich genothiget sah, die ihm feindlich gesinn-ten katholischen Bischöfe sämmtlich gefangen nehmen zu lassen, gab sogleich dadurch ein öffent-liches Zeichen, wie aufrichtig er es mit der evangelischen Kirche zu halten gesonnen sei, daß erund feine Gemahlin aus der Hand des von Wittenberg berufenen General-Superintendenten v. Bugenhagen die Krone und die Weihe derselben durch die Kirche empfingen. Die von Bu-genhagen, mit Zuziehung anderer inländischen Theologen entworfene Kirchenordnung, wurde aufdem Reichstage zu Odenfte 1539 znm Reichsgesetze erhoben. König Christian wünschte Dugcn-hagen für immer in Dänemark zu behalten; Kurfürst Friedrich verlangte ihn jedoch in folgendemSchreiben an den König zurück: „Als der Hochgcborne Fürst, Herr Franziskns, Herzog zuBraunschwcig itzo bei uns gewest, hat uns seine Lieb ussgelegt, von wegen D. Joh. Pommerns halben an uns freundlich zu fragen, und insonderheit zu bitten, daß wir gnädiglich nachlassen,und willigen wollen, damit gedachter Pommer in E. K. M. Königreich und Lande bleiben möchteund sich nicht wieder heraus begebe» dürfte. So E. K. M- aber »»gezweifelt vernommen,daß ein Tag uff imo Augusti iszs künftig zu Nürnberg von wegen gänzlicher Vergleichung derRcligionssachen gehalten werden soll, dazu wir dann obgcnannten Pommer, neben etzlichen an-dern unserer Theologen zu gebrauchen und abzufertigen bedacht seyn rc." — Bugenhagen kamjedoch erst 1542 nach Wittenberg zurück. — Für die Bildung tüchtiger Lehrer für die evange-lische Kirche und für Förderung der Wissenschaft überhaupt sorgte Bugenhagen durch eine neue