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Wittenbergs Denkmäler der Bildnerei, Baukunst und Malerei / herausgegeben von Johann Gottfried Schadow
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Jahrhundert die Schirmherrschaft der deutschen evangelischen Kirche übernommen hatten, dasUnternehmen in seinen Schutz nimmt, es freigebig unterstützt, aufmunternd empfiehlt, dann folgendie Stande des Reichs so rühmlichem Beispiel, die andern deutschen Fürsten , die zur evangeli-schen Kirche gehöre«, bleiben nicht zurück, selbst das Ausland sendet Beitrage, und die Gesell-schaft erstaunt selbst über den unerwartet raschen Fortgang ihres Unternehmens. Schonwird der Lag bestimmt, an welchem man das Denkmal aufrichten will, ohne daß man sich überden Plan dazu vereinigt hat; da bricht der übermächtige Feind in die Grenze, die Schlage diesesJahres treffen vornehmlich die Norddeutschen evangelischen Lander, und der Fürst, der sich mitvorzüglichem Eifer für jenes Unternehmen so thätig erwies, sieht sich von treuen Unterthanengewaltsam getrennt. Schonungslos wird das Reich zertheilt, und der fremde Herrscher, dernicht unseres Glaubens war, droht gleichgültig den zu dem Denkn >l gesammelten Schatz in Be-sitz zu nehmen. Mit treuem Sinn rettet die ursprünglich zusammengetretene Gesellschaft daSVermögen, sie sorgt dafür, daß es nicht nur sicher, sondern auch mit Vortheil untergebracht wird«und erwartet günstigere Zeften. Nach sieben drangvollen Jahren wird das Vaterland wiederfrei, mit unverändert«« Tv «u» d>» g-tr-nnten Landschaft?» sich wieder an einander, die

Unterthanen der neucrworbenen Provinzen finden in der freudigen Begeisterung, mit der die los-gerissenen Landschaften sich dem alten Herrscherhaufe wieder zuwandten, zum voraus die besteGewahr dafür, daß auch sie bald dem Staate, dem sie zugetheilt sind, sich mit freiem Willen an-gehörig fühlen werden. Der Mannsseldsche Verein wendet sich voll neuem an den König,der vordem ihr Schirmherr war; mit gleicher Bereitwilligkeit und Freigebigkeit wie früher wirdfür das Vermögen der or-s-ttschast s«s»rgk, s» daß «s sich beinah verdoppelt. Die Behörden des

Staats erhielten den Auftrag, mit der Gesellschaft gemeinschaftlich die Verwendung der Gelderzu einem Denkmal Luthers zu berathen. Von der Gesellschaft wurde im Jahre 1818 der ganzeBestand an das Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medicinangelegenheiten abgelie-fert, eine Summe 33228 Rthlr. 9 Gr. 2 Pf. Cour., und 201 Rthlr. 12 Gr. Gold, zusammen33450 Rthlr. preußisch Courant, so daß also in einem Zeitraum von zehn, und zum Theil vier-zehn Jahren das ursprüngliche Capital von 23452 Rthlr. Cour., durch die während dieser Zeitdav-n erhobenen Zinsen fast um ll000 Rthlr. vermehret worden war.

Der König ermächtigte in der Folge durch eine Kabinetsordre vom 22. Nov. 1819 denStaatsministcr Grafen von Lottum, auf den gemeinschaftlich von Demselben, und von dem Staats-minister, Frecherm von Altenstein, erstatteten Bericht, das zur Errichtung des Denkmals für Lu­ ther bestimmte, in Staatsschuldscheine umgeschriebene Capital von 27515 Rthlr., nach undnach, so wie das Bedürfniß cs erfordere, aus der Hauptfchatzkasse im Golde zahlen, und dagegendie Staatsschuldscheine nach dem Nennwerthe vereinnahmen zu lassen. Die Privatgesellschaftwünschte von ihrer Seite das Denkmal in Mannsfeld oder Eislebcn, und machte wohlgemeinte