Band 
Erster Theil.
Seite
83
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Einleitung. 8Z

iv!g der III. von der zweyten Johanna zu Thron,folgern ernennt wurden.

Diese Rechte sind es, die auf die Krone vonFrankreich gekommen sind.

Rechte des Lothringischen Hauses.

HXas Testament des Königes Rcnakus ernennteden Grafen von Maine, seinen Neffen, zumErben der neapolitanischen Krone, und daö Testaement des Grafen von Maine Ludwig den XI. zumNachtheile Renatens von Lothringen, des Enkelsdes Königes Renakus, durch Jolanda, die Mutterdes ersten. Die Rechte des lothringischen Hau-ses wurden unter der Menge nachher gefolgter Be-gebenheiten und Tractatcn erstickt. Das zweyteHaus Anjou lebte in Frankreich, wo die Grundsätzedes Salischen Gesetzes, seit den Verordnungen Phi-lipps des Schönen, vom Jahre rzi 4 , und Carlsdes V. vom Jahre iz74, mehr entwickelt, und dieVortheile desselben besser bekannt waren ; und ob-gleich die Gesetze des französischen Reiches dem Kö-uigrcichc Neapel nicht eigen waren, so ist es dochnicht zu verwundern, daß Franzosen in Staaten,dle sie beherrschten, ihre Gebräuche und Grundsätzeeinzuführen suchten.

Durch einen Einfluß desselben Salischen Gese-tzes wurden, nach dem Tode Carls des Vlll. dieRechte auf Neapel, die der Grasinn von Bcaujeu,seiner Schwester nunmehr zuzugchören schienen,weil die beyden Johannen ohne Widerspruch inF r Neapel