86 Einleitung.,
fche Krone, die Erbinn des ältern österreichischenStammes, welcher der Erbe des ehelichen arrago-nischen Stammes gewesen war, gefallen.
In dieser Verfassung ist gegenwärtig die Sa-chs. Aber Franz der l. mußte, bey seiner Gelan-gung zum Throne, sich auf die Kraft des französi-schen Hauses berufen, Rechte, welche der glücklicheRaub des arragonischen Hauses unterdrückte.
n. Mcylaiid und Genua.
<^ie Rechte auf Meyland kamen dem Hause vonOrleans zu s). Die Visconti, eine mäch-tige meyländische Familie, hatte von den UnruhenVortheil zu ziehen gewußt, welche die Partheyender Guelfen *) und der Gibellinen, im vierzehntenJahrhunderte, durch ganz Italien erregten. AlsHäupter der gibelliuischen Parthey hatten sie dieGuelfen aus Meyland verjagt, und hatten sich urnvermerkt, unter den Titeln von Statthaltern des, Reiches, von Söhnen des Reiches u, s. w. bis zurOberherrschaft über diesen Staat erhoben.
Das Haus Da der König von Frankreich, Johann, den^^Diftonti. Engländern sein Lösegcld bezahlen sollte, war sr ge-berti. ^ ' zwangen, Isabclkcn seine Tochter an Johann Ga-leas Visconti zu verkaufen, welcher in der Folge
Valenz
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^ In den Uneinigkeiten der Pabste und der Kaiser hiel-ten es die Guelfen mit dem Pabst, und die Gibellinenmit dem Kaiser.