Einleitung.
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Was die Rechte betrifft, so sieht man leicht,daß alle Welt glaubte, auf Genua Rechte zuhaben,da es aller Welt sich ergeben hatte; aber die Menge Idieser Ansprüche selbst zeigte die Schwäche dersel-den. Der Kaiser berief sich sehr verzagt auf alteRechte, die Carl der Große sich erworben, seineersten Nachfolger einige Zeit erhalten, und die fol-genden aufgegeben und vcrlohren hatten. DieFranzosen waren die einzigen, die eine Men-ge Traktaten vorzeigten, die alle avrhentisch,alle aus neurer Zeit, alle zur Wirklichkeit ge«bracht, und durch eine Reihe oft wiederholter Ue-bungen der obersten Gerichtsbarkeit bekräftigt wa-ren. Die Könige von Frankreich vereinigten mitdiesen Rechten das Recht der Eroberung, undnoch ein andres Recht, dessen Gültigkeit wenigerdie Politik als die Menschlichkeit bestimmen muß;und dieses war, daß die Genueser nie, als unter
französischer Regierung, glücklich gewe-sen waren.