Band 
Zweyter Theil.
Seite
11
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II

Vorrede des Übersetzers.

len v). Ein Anspruch,, der von einem vorzüglichenDränge, aber gewiß auch von dem äußersten Dün-kel einen Beweis ablegte.

In Friedenszeiten lagen sie zwanzig bis dreyßigMann stark in den Städten, sonderlich an derGränze, und zwar in so kleiner Zahl, damit sie denUnterthanen nicht lästig seyn möchten; wiewohl, dasie in den Garnisonen und m den Winterquartie-ren der Gerichtsbarkeit des Orts, in welchem siela rn, unterworfen waren, umer der strengstenM -nnszucht stunden, und von ihren Wirthen nichtsmir Pochen fordern durften, so sah sie das Volküberdem als seine Beschützer an, und liebte sie:man übergab selbst von allen Gegenden dem KönigeBittschriften, in welchen man sich dieselben aus-bath: sie wurden an denen Orten, wo sie lagen, be-zahlt; sie verzehrten daselbst ihren Sold; und sostoß die Steuer, die zu ihrem Unterhalt eingefordertward, m eoen die Provinzen zurück, die diese Steueraufgebracht hatten. Neben ihren Officieren hat-ten diese Truppen »loch gewisse Commissarien oderAufseher, die für ihr Betragen und gute Auffüh-rung stehen mußten.

Jeder Gendarme hatte vier Pferde: eines fürseinen Knecht, eines für sein Gepäcke, ein '°)

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