Band 
Zweyter Theil.
Seite
154
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154 Zweytes Buch.

«-»c-> Was den Gegenstand betraf, so kam es hier.

152z auf nichts weniger an, als den Besitz verschiedenerProvinzen, nämlich von Bourbonnais, von Auver.gne, la Marche, le Forez, le Beaujolois, dasFürstenthum Dombes, einer Menge andrer be-trächtlichen Standesherrschaften nicht zu gedenken.

Die Parteyen waren von einer Seite der Kö-nig, und seine Mutter, von der andern ein Prinzvom Geblüte, der zweyte, der Geburt nach, dererste, wegen seiner Verdienste, und dabey einCon-netable von Frankreich.

Alle Rechtsgelehrten und Sachwalter, die beydieser Gelegenheit vor Gericht auftraten, stiegenin den folgenden Zeiten zu den höchsten obrigkeitli-chen Ehrenstellen. Der *) Generaladvocat, Lizet,der für den König sprach, ward Oberpräsident:Poyet, Advocat der Herzoginn, ward Kanzler;selbst Monthelon, Advocat des Connetable, wardSiegelbewahrer; man wird aber leicht schließen,daß er es nicht eher ward, als nach dem Tode derHerzoginn.

In dieser wichtigen Angelegenheit stunden alleLeidenschaften in Bewegung. Der Stolz einesHelden, der sich nicht biegen konnte, und zu fähigwar sich zu rächen; die Wuth eines verachteten,und fast allmächtigen Weibes; die Vorurtheileeines großen Königs, den eine ehrerbietige Zärt-lichkeit für seine Mutter blind machte: von Seiten

der

') Man nannte sie damals Advocaten des Köntzs.