Band 
Zweyter Theil.
Seite
393
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, Eilftes Kapitel. Z9Z

Ehre verböthe in eine Veräußerung seiner Länder zuwilligen, so erlaubte sie ihm, sich gegen einen uu- 1525barmherzigen Ueberwinder, der seines Glückes miß-brauchte, zu verstellen; die Nothwendigkeit wissevon keinem Geseße; er müßte alles versprechen, undnichts halten, als was billig und vernünftig wäre;sollte ein Tractat rechtsgültig seyn, so müßten nachallen Gesehen die Personen, die sich in denselben ein.ließen, vollkommen frey seyn: alle Acten, die manin einem Gefängniß unterschriebe, wären nur inso fern verbindlich, als ihre Clauseln gerecht wären:diese Regeln, die mit aller möglichen Kunst, die sierechtmäßig vorstellen konnte, vorgetragen wurden,ließen sich, mit großer Mühe, der so gerechten undWahrheitsliebenden Seele des Königs einprägen:da er sie inzwischen so oft hören mußte, gewöhnte ersich endlich daran; er capitulirte, wenn ich so redendarf, mit sich selbst, und legte seiner strengen Ehre,die heimlich darüber murrete, Stillschweigen auf;

«r ergrief alle Mittel der Behutsamkeit, die er ver.mögend hielt, sie zu befriedigen, und machte gegendie Gewaltthätigkeit, mit welcher man gegen ihnverfuhr, Protestationen von Notarien: endlich ent.schioß er sich den 14. Januar. 1526 den fatalen Tra. iz 2 6ctat von Madrid zu unterschreiben, den er nicht hal-ten wollte, und vielleicht auch nicht halten konnte.

Kr.'st dieses TractatS überließ der König dem Ostern denKaiser alle seine Rechte aufJtalirn, er gab das Her. isten April-zogthum Burgund, mit allem, was davon abhängt,heraus; er entsagte der Souveränität über FlandernBb 5 und