4io Zweytes Buch. '
nämlich seine Verbindungen gegen Spanien nullund nichtig wären; Aber der Staat konnte Rechthaben, ohne daß der König schlechterdings nichtUnrecht hätte: denn er hatte das Versprechen ge-than. So viel ist wenigstens gewiß, daß die Spa-nier über diese Sache ganz anders dachten, undurtheilten.
„Die Könige, sagten sie, wollen an der Spitze„ihrer Armeen erscheinen, also scheinet ihnen die„Ehre schön genug, ihrenthalben aller der Gefahr,„der Gefangenschaft sowohl, 'als nachtheiliger Tra»„ctaten, die sie nach sich ziehen kann, sich blos zu stel-len. Wenn alle Tractaten, an welchen Macht„und Furcht einigen Antheil haben, null und nich-tig seyn sollten, so möchte man fragen, welche Tra-„ctaten gesetzmäßig, welcher Friede dauerhaft seyn„könnte ">)?
„Es ist wahr, keine Privatperson kann gegen„eine andre auf Verbindungen pochen, die sie ihr„mit Gewalt abgepreßt hat, weil das Recht des„Krieges unter Privatpersonen nicht eingeführt ist,„und weil öffentlich eingeführte Gesetze, die der Ge-sellschaft zum Grunde dienen, alle Gewaltthätig-,-keit verbiethen, und ihre Wirkungen vernichten.„'Aber es ist wider die Würde sowohl, als wider„den Vortheil der Könige, Zwang und Gewalt als„Ursachen anzuführen, warum sie ihr Wort nicht„halten müßten. Sollte dieses gefährliche System„angenommen werden, so würde daraus keine an-„dre Folgen, als eine von diesen beyden entstehen,„daß entweder jede Gefangenschaft der Fürsten ewig
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