Band 
Zweyter Theil.
Seite
461
JPEG-Download
 

Zwölftes Kapitel. 461

sen FeldzUg billigen würde. So lange der Herzogvon Bourbon lebte, hatte er dem Unterkönige, derdoch der rechtmäßige Statthalter des Kaisers in Ita-lien war, den Gehorsam versagt; und nach Bour-bons Tode hatte sich seine Armee eigenmächtig einenGeneral erwählt, und setzte die Authorität des Kai«fers, auf welchen sich Lannoi berief, aus den Au-gen. Die Feldherren selbst, die sie sich gegeben,hatten eine sehr mäßige und eingeschränkte Gewölküber ihr. Die Gewohnheit zu plündern, Und derzügellose Muthwillen, der einmal eingeriffen war,ließ sich fast keine Gesetze mehr vorschreiben. Wieviel Mühe hatte der Herzog von Bourbon nicht ge-habt, sie aus dem Meyländischen zu reißen! Mitwie vieler Mühe zog sie der P inz von Oralsten nichtaus Rom! Konnte dieser wohl einer Plünderungsteuern, deren Dauer und Ausschweifungen ihnzum Scheusal von Italien machten ? Da nun Ge-nerale, die sich die Völker aus Zutrauen sind Liebeselbst erwählt hatten, über dieselben so wenig Gewaltbesaßen ; wie sollte sie der Kaiser zwingen, den sienicht kannten, von dem sie keinen Heller Sold er-hielten , und von welchem sie größtentheils unab-hängig waren. Der Irrthum derer, die sich einbil-den, das Schicksal des Pabstes habe allein in denHanden des Kaisers gestanden, kömmt daher, daßsie sich einen unumschränkten Souverain vorstellen,der seine Armee richtig bezahlt, und der aus seinem

Cabie

c-^">

1527.