Drittes Kapitel. zy
hätte gehen müssen: daß ihm bey dieser Gelegen-heit mehr als drey tausend Personen, theils um ihm 1541Ehre zu machen, und theils aus Vorwitz gefol-get wären, und allesamt seine Livree getragen hättten: es könnte seyn, daß man sie mit seinen Leu-ten vermengt hätte, aber die hatten gewiß nie-mals das Herz gehabt, so eine Bosheit zu unter-nehmen. Langey stellte sich, als ob er mit dieserAntwort zufrieden wäre: aber die Republik Ve-nedig, auf deren Boden dieß Verbrechen began-gen war, ließ die Uebelthäter beym Kopf neh-men, und ihnen den Proceß machen. Und manbemerkte, daß dü Guast, der, wenn er unschulrbig gewesen wäre, bey der Republik selbst hätteanhalten müssen, diesen Proceß mit der äußerstenStrenge anzustellen, ganz stumm und ruhig blieb.
In der That ward auch bewiesen, daß dieseStraßenränder in des Marquis dü Guast Soldestünden, und auf seinen Befehl gehandelt hätten rsie wurden nichts desto weniger zum Tode verur-teilt und hingerichtet, weil sie auf Befehl einesungerechten Herrn, das Völkerrecht beleidiget,und die Sicherheit der Landstraße gestöhret hatten.
Wie es endlich Zeit war, das heißt, wie esnach allen Regeln des Rechts ausgemacht war k),daß der Marquis dü Guast der Urheber des an denGesandten begangenen Mordes und der Aufhe-bung der Couriere wäre, so legte Langey die Larvevon sich, und riß sie dem wahren Schuldigen ab;er klagte ihn öffentlich vor der ganzen Welt an,
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