Band 
Vierter Theil.
Seite
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Viertes Kapitel. 5z

seine Ergebenheit gegen den Dauphin so weit ge-trieben, daß er durch unerlaubte Ränke die Er-hebung des Herzogs von Orleanö hintertrieben,und den Kaiser bewogen hätte, denselben seineNichte und die Investitur des Mailändischen zuversagen, so wäre er schlechterdings nicht zu ent-schuldigen: diese Beschuldigung giebt eine Ver«räthcrcy zu verstehen, und wir haben bewiesen,wie wenig dieselbe bey dem Connetable wahr-scheinlich sey. Und beweiset übcrdem das ganzeBetragen des Kaisers nicht, daß er schon seit lan-ger Zeit den Entschluß gefaßt habe, das Mailän-dische für sich selbst zu behalten, und daß er indieser Absicht keines fremden Raths, keine ander-weitigen Anschlage und Einräumungen bedürfthabe?

Franz begegnete dem Connetable als einemin Ungnade gefallenen, doch aber nicht strafbarenGünstlinge: er begnügte sich damit, daß er ihnvom Hofe, und von den Geschäften enkfernekc;Montmorency gieng nach Chanrilly, mit denenLorbeeren mit welchen er bedecket war, und den na-genden Verdruß, unnütz geworden zu seyn *). Evließ daselbst öffentlich mit einer kühnen Freiheit,D z seinen

*) Wahrend dieser Ungnade dauere er das SchloßEcouen. Man sagt, er habe durch eine kindirsche Anspielung aufdcn Namen Ecoucn, und durch«ine edle, und weife Rücksicht aufsein Glück undUnglück über das Hauptthor des Schlosses dieWorte des Horaj einhauen lassen:

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