Band 
Vierter Theil.
Seite
328
JPEG-Download
 

zr8 Dritte Abhandlung.

Erhebung der weltlichen Fürsten gesehen, und diesesahe den Anwuchs der Macht der Geistlichen.Dieser Anwachs war ein Werk oer Politik so wohl,als der Frömmigkeit der Kaiser: aber ihrer Poli-tik so wohl, als ihrer Frömmigkeit fehlte es anEinsicht. Indem sie alle Hofnung aufgaben, dieMacht der Herzoge und Grafen durch eigene Kräf-te zu bändigen, so glaubten sie, sie müßten ihrdurch die Macht der Geistlichen ein Gegengewichtgeben, und dieser Clerisey gaben sie Hcrzogthü-mer und Grafschaften, und zwar mit eben der Au-torität, die die weltlichen Fürsten darinn besaßen:da sie aber doch die Kirche in eine beständige Ab-hängigkeit erhalten wollten, so setzten sie derselbenSchutzherren, Avoue^s, die zugleich mit den Prä-laten regieren sollten: diese Schutzherren und diesePrälaten wurden beyderseits von den Kaisern er-nannt. Da in den folgenden Zeiten die Bischöfeweniger gerührt von den Wohlthaten, mit wel-chen die Kaiser ste überhäuft hatten, als gegenden Zwang, den ihnen ihre Schutzherren auflege-tm, empfindlich schienen, so trieben die Kaiserihre fromme Unklughcit so weit, daß ste den Kir-chen selbst die Schutzgcrechtigkeitcn überließen,und manchen Bischümem und Abteyen die größ-ten herrschaftlichen Rechte übertrugen. So wur-den die Bischöfe mächtig, und undankbar, undwollten die Folge in ihren Bisthümern von demKaiser unabhängig machen. Die Herzoge, dieden Bcwegungsgrund, aus welchem die Kaiserdie Clerisey so sehr bereicherten, eingesehen hakten,

verban-