Band 
Vierter Theil.
Seite
333
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Dritte Abhandlung.

hohen Adels wurden nicht gerichtlich abgethan, sieschaften sich selbst Recht, und daher entstundenbürgerliche Kriege, Straßenraubereyen, bestän-dige Verwüstungen. Diese Zerrüttungen gabenzu verschiedenen neuen Einrichtungen Anlaß.

Die Stände schlössen 1255. zu WormS und znMainz ein ewiges BüNdniß zur Erhaltung des öf-fentlichen Friedens und zur Abschaffung neuer Zöl-le, die von tausend Tyrannen, mit gcwaffneterHand, in ihren Ländern angelegt wurden. Mannannte diese Verbindung den Rheinischen Bund.Der Kaiser Wilhelm unterschrieb ihn, um wenig,stenö das Haupt desselben zu scheinen. Die an-dern von Adel, die in diese allgemeine Verbin-dung nicht treten konnten,, oder wollten, errichte-ten unter sich eine andere Art von Verbindungenauf, die man Ganerbinate nannte. DerGegen-stand und Zweck dieser Ganerbinate war, auf ge-meinschaftliche Kosten gewisse Schlösser anzulegen,und zu befestigen, um die Straßenräuberee-en imZaum zu halten, und die Sicherheit gewisser Ge-genden zu verschaffen. Wie der Mangel der Iu-stitz diese Gewaltthätigkeiten, die man unterdrü-cken wollte, verursacht hatte, so sollte jeder Prä-sident dieser besondern Bündnisse auch Richter al-ler der Rechköhändcl seyn, die unter den Verbün-deten entstehen mögten.

Die Handelsstädte folgten dem Exempel desAdels: sie vereinigten sich zum Vortheile ihresHandels, der durch die öffentliche Mishelligkeirenzu oft gestört ward: sie schloffen dm berühmten

Ha.!-