Band 
Vierter Theil.
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Dritte Abhandlung. Z4Z

rikterschaft. Da die Vertilgung der KaiserlichenHäuser von Franken und von Schwaben, die nie-mand unter den Fürsten beerbte, die Lehne dieser' Provinzen zu unmittelbaren Reichslchcn machte,so verband sich die Ritterschaft, die dieselben be-saß, unter einander ihre Freyheit zu behaupten:sie formirte ein besonderes Corps, das weder vondem Kaiser, noch von den Fürsten, sondern un^mittelbar von dem Reiche abhieng. Anfänglichduldeten die Kaiser dieses Unternehmen, nachherschützten sie es, und verdoppelten diesen Schutznach dem Maaße, als die Stände furchtbareru arcn: sie verliehen dem unmittelbaren Reichsa-dcl so viel Vorrechte, daß die Stände anfiengendarüber zu murren: der unmittelbare Reichsadebhatte mit denselben sehr lebhafte Streitigkeiten, inwelchen er die Kaiser jederzeit ganz offenbar aufseiner Seite hatte. Aber selbst diese vorzüglicheBegünstigung des Kaisers wa/ Ursache, daß dieseunmittelbare Reicheritterschaft nicht Sitz undStimme auf den Reichstagen gewann, denn dieStände wollten sie durchaus nicht neben sich dul-den, und die Kaiser waren nicht unzufrieden, daßsie gegen diese Stände ein Corps zu beschützenhatten, das denenselbm im Nothfalle einige Un-ruhe machen könnte,

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