Z88 Fünfte Abhandlung.
sich auf Kosten der Herzoginn von Angoulcme,und behauptete, er habe ihr diese Summe aus-gezahlt.
Man erzählt diese Geschichte auf verschiedene !Arten, die auf drey hinauslaufen, eine jede der- ^selben soll insbesondre geprüft werden.
Erste Meinung über Semblanzay.
^^ach dieser Meinung hatte die Herzoginn vonAngouleme dem Semblanzay eine Quittungüber die viermal hundert tausend Thaler gegeben:und diese Quittung fand sich in der Ordnung desRegisters des Surintcndanten, wo sie stehen muß-te. Der vornehmste Secretair desselben,NamensGentil, war der einzige, der den Schlüssel zumCabinet hatte, wo diese Papiere lagen. Ernahmda die Quittung heraus, einer Weibsperson, inwelche er verliebt war, zu Gefallen, und die, dasie in den Diensten der Herzoginn stund, dieseehrlose Verrätherey von ihrem Liebhaber foderte.Semblanzay, dessen ganze Rechtfertigung sich aufdiese Quittung gründete, verlohc durch diesen Be-trug alle Mittel, seine Unschuld zu beweisen. Ersank unter dem Anschein eines doppelten Verbre- lchcns, daß er öffentliche Gelder untergeschlagen,daß er, mit der verwegensten Verläumdung, sei-ne eigene Räubereyen der Mutter des KönigsSchuld gegeben hätte. Er ward als ein Verbre-cher gestraft, aber sein Andenken ward gerächct.Wie die Herzoginn von Angouleme sich ihrem Todenahe sahe, unterlag sie den Gewissensbissen, die
sie