Sechste Abhandlung.
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pensier, deren Haupt, Carl, Herzog von Bour-bon war, fallen müssen.
Inzwischen schiene es gleichwohl hark, daßSusann« von der Erbschaft ihres Vaters nichtshaben sollte: um also diesen Streit zwischen derNatur und den Gesetzen zu heben, schlug der Kö-nkg Ludwig der Xll. eine Ehe zwischen der Prin«zeßinnSusann«, undCarln, Herzog von Bour-bon vor. Die Vermählung kam zu Stande, undin dem Ehecontract gab man sich Mühe alle Rech-te zu vermischen. Der Herzog und die Prinzcßinnmachten sich ein wechselseitiges Geschenk von allenihren Gütern, eine Donation, die nachher durchdas Testament der Susann«, und gleichfalls durchdas Testament ihrer Mutter, der Herzoginn vonBourbvN'Beaujeu bestätiget ward.
Die Herzoginn von Angouleme war die näch-ste Anvcrwandtinn, und rechtmäßige Erbinn derHerzoginn Susann«, wenn nemlich die Erbord-nung in dem Hause Bourbon nicht zum Bestender männlichen Erben eingerichtet gewesen wäre:sie stammte so wohl als die Herzoginn Susann«,von Carln, dem ältern Sohne des Herzogs Jo-hanns von Bourbon ab: der Connetable war nurLudwigs, Grafen von Montpenster, des jüngcrnSohns eben dieses Herzogs Johanns, Enkel.
Die Herzoginn von Angouleme konnte sich al-so auf eben die Gründe berufen, die man zumVortheile der Susann« hätte anführen können:sie wollte gleichfals diese Zwistigkeiten auf ebendieselbe Art beylegen/ dadurch nemlich, daß sie
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