Band 
Vierter Theil.
Seite
414
JPEG-Download
 

4i4 Sechste Abhandlung.

den Connetable heyrathete. Da aber der Kalt-stnn des Connetable dieses Mittel des Vergleichs ^ausschlug, und aufhob, so fieng die Herzoginn,auf Angeben und mit Hülfe des Canzlers dü Prat, iden nur gar zu berüchtigten Proceß an. Siekonnte auf wenig mehr Anspruch machen, als aufdie allgemeinen Rechte der Natur, die aber durchdie genauesten Einrichtungen der Hausverträge,und einen beständig beobachteten Gebrauch vernich-tet waren.

Wie aber die Herzoginn mehr den Conneta-ble demüthigen, und zu Grunde richten, als die Erb-schaft der Susann« besitzen wollte, so überredetesie der Canzler dü Prat, den König mit ins Spielhinein zu ziehen; denn er hakte nach einer genau-en Prüfung der Hauöverträge gefunden, es wür-de leichter angehen, das Recht des RÜckfallsan die Crone zu behaupten, als die Rechte desBlms, zum Nachtheil eines männlichen Er-ben geltend zu machen, und überdem, sagte er,wäre es eine ausgemachte Rechtsregcl/ daßder König, wenn er einen Proceß führte, nie-mals des Besitzes entsetzt sey *).

Unter den Acten, die sich dü Prat Mühe gab,zum Vortheil der Parthey auszulegen v), der ersich verkauft hatte, fand sich eine, auf welche ereine große Hofnung zusetzen schiene, und das warder VermählungStractat Peters von Bourbsn»Beaujeu, mit der Prinzeßinn Anna von Frank-reich,

*) de 8oi ne pl-üäs jsmsiz äellrill.

Nsi-juloe NscllerLlior äs I» lUsnce l>. 6> cd, n.