Band 
Vierter Theil.
Seite
427
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- Neunte Abhandlung. 427

langtedie Vereinigung der Provenze milderCrone, die seine Vorfahren gemacht hatten, be-stätigte.

*) Man sehe im m. Bande.

Neunte Abhandlung.

Geschichte Buch vi. Kap. i. Band iv.

Rechte aufRoußillon und Luxem-

burg.

i. Rechte auf Roußillon.

-is auf die Zeiten Johanns, Königs von Arrragonien, des Vaters Ferdinands desCakholischen, hatte Frankreich den Köni-gen von Arragonien, in Absicht aufdie Grafschaf-ten Roußillon und Cerdagne, weder einen undenk-lichen Besitz, noch so ein Recht, das die meistenSouverains auf die meisten ihrer Staaten haben,streitig gemacht. Johann, König von Arrago-nien versetzte diese beiden Grafschaften an Ludwigden XI. für dreimal hundert tausend Thaler. DerEe 2 Trackak

Roußillon und Luxemburg sind zwar sehr weit voneinander entlegen, allein beide Lander werden hiergleichsam mit einander verbunden, West Franz derErste ungefehr seine Rechte auf beide, zu gleicherZeit ausführte.