Band 
Vierter Theil.
Seite
434
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4Z4 Neunte Abhandlung.

einigung mit der Crone stimmeken, waren über»dem den Gesetzen von Bretagne gemäß; dieClauseln ihres Ehecontracts mit Ludwig dem XU.liefen alle dieser Vereinigung mit der Crone ent-gegen, und waren allesamt den Gesetzen vonBre«tagne, und dem gemeinen Rechte zuwider.

Die Staaten von Bretagne selbst federtenLm Jahre 15Z2. die Widerrufung dieser wider-gesetzlichen und unregelmäßigen Clauseln: sie er-kannten den Dauphin, nach dem Tode seiner Mut-ter, der Prinzeßinn Claudia, für den rechrmäs-stgen Eigenthümer des Herzogthums: die Verei-nigung, die sie durch eben die Bittschrift stöber-ten , und die durch das, auf diese Bittschrift zurAntwort ausgefertigte Patent bestätiget und voll-zogen ward, war weiter Nichts, als eine heiligeBestätigung und Versicherung der Gesetze gegendie Beeinträchtigungen, die Anna von Bretagnedagegen hatte vornehmen wollen.

Man kan über diesen wichtigen und merkwür-digen Gegenstand der Vereinigung von Bretagnemit der Crone, denen Schriftstellern, die wir an-geführt haben ( m der Note zur Seite des in.Bandes) noch beyfügen den Du ?uis, in seinem'Dräne cle8 D,oit8 6u koi; Nicolaö Vignieein seinem 'Dräne ciu 6roir 6e !a Couronnelur)u penle LremZne. Aber sonderlich kan manmit nicht zu vieler Aufmerksamkeit die drey Briefermd die zwey Mcmoireö lesen, die 1765. in Pa-ris,