Neunte Abhandlung. 4z 5
ris, unter dem Titel: kreuves äe la pleins8ouveraimre äu Koi lur la kroviace äs Lrs-raZne gedruckt sind.
Worinn bestund denn nun eigentlich die Ver-änderung des Gesetzes, davon ich habe reden wol-len. diese Veränderung, die durch die Vereini-gung in Vrctagnc eingeführt ist? Sie ist diese:Bretagne, das vermittelst der Vereinigung mitdem übrigen Königreiche ein unzertrennliches undunkhcilbarcö Ganzes ausmacht, nahm nunmehrden Eindruck des Salischcn Gesetzes an: nunmehrwar es nicht mehr der älteste Sohn, oder in Er-mangelung der Söhne die älteste Tochter, der zurErbfolge gerufen ward; sondern es war alleinder älteste Sohn, nemlich der König. Kraftdieses Gesetzes fiel, nach Absterben deH männli-chen Geschlechts Heinrichs des Zweiten, dieß Her-zogthum, so wie das ganze übrige Frankreich,auf Heinrich den IV. ob gleich dieser Fürst nichtvon der Anna von Bretagne abstammte, und ob-gleich noch viel von Ihren Abkömmlingen, durchPrinzeßinnen übrig und da waren.
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