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3 (1821) Die Geschichten der Gemeinden Aegeri, Menzingen u. Baar / von Fr. Karl Stadlin
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LZ63. schttibei' von der Stadt und dem Amt alle Jahre an dirLandesgemeinbe/ wenn der Ammann gesetzt wird / ge-wählt werden soll; er müßt in der Stadt wohnen/ undschreibenwas Briefen ausgehen von der Stadt undgemeinen Anus/ Räthen/ Gemeinden oder Gerichte»/"ferner ist jeder Gemeinde erlaubt/ in ihren Sacheneinen eigenen Schreiber zu halten 61).

Im Jahr nach der Schlacht bey Granson entrissendie Gemeinden der Stadt wieder einen ihrer städtischen

der Ritter Hans Kchwend. Don Bern r Ludwig Hezel.Don Solothurn : der Schultheiß NiklauS v- Wengi.Don Luzcrn: der Schultheiß Heinrich v. hunwyl. VonUri: Der Altiandammann Heinrich Arnold. Daß solcheund so viele Männer zur Schädigung der Handels her«beyritten, scheint mit NedingS Aeußerungmich be-dünkbt die Gach so groß nicht (Instr-) im Wieder-lvruch zu stehe».

61) Bi- auf isvL waren alle Landschreiber Bürger aus derStadt. Wahrscheinlich darum/ weil in dieser Zeit aufden Bergen und in den Thälern des äußern AmtS, einerder schreibe» konnte, eine höchst seltene Erscheinung war.AuS NedingS DermiltellunqSakt geht bervor, daß eSLandschrciber gegeben bade, die nicht lesen und schreibenkonnten.Er soll ihnen ir Brief lesen und schreiben, sofern « diß kann oder verstaubt." Daß ini XVI. 8rcc.noch Stadtschreiber waren, die Lurch andere schreibenlieben / ist bekannt.