31 «
ihrer Berathungen und die Unterstützung der öffentlichenMeinung entriß, und welcher vor Allem den Grundsatz aufstellensollte, daß es erlaubt sey, nach höchstem Belieben den Grundvertragzu zerstückeln, und damit dieCharte durchdensclben Kunstgriff ganzzu vernichten, wie einer ihrer Artikel vernichtet worden war.Unter solchen Vorbedeutungen wurde der Reichstag von 1825 zu-sammenberufen, von welchem man durch alle möglichen Mittel dieunerschrockensten Vertheidiger unserer Freiheit auszumerzensuchte. Ein Landbote, der an unsern Berathungen Theil zunehmen kam, wurde mit offenbarer Gewalt aufgehoben, und,von Schergen umgeben, fünf Jahre lang gefangen gehalten,bis zu dem Augenblick, wo die Revolution ausgebrochen war.Seiner Kräfte beraubt, abgeschlossen, mit dem Verlustder Charte bedräut, durch neue Vorspiegelungen einerEinverleibung der alten Provinzen mit dem Königreicheverführt, folgte der Reichstag von 1825 dem Beispiel desje-nigen von 1818; aber diese Versprechen blieben fortan ohneWirkung, und die Petitionen, welche um Wiedererlangungunserer Freiheiten dringend anhielten, wurden zurückgeworfen.
Die allgemeine Entrüstung der rechtlichen Männer und die in-nere Erbitterung der Nation führte seit lange schon den Sturmherbei, dessen Annäherung sich zu offenbaren begann, als der TodAlexanders die Abschaffung der Mißbräuche und die Rückkehrunserer Freiheiten zu versprechen schien. Diese Hoffnung wurdehalb benommen: denn nicht nur blieben die Dinge unter derneuen Regierung in ihrem alten Stand, sondern selbst die Revolu-tion von St.Petersburg mußte zum Dorwand dienen, um die aus-gezeichnetsten Männer des Staats, der Landbotenkammer, desHeers und der Bürgerschaft einzusperren und in Untersuchung zuziehen. In kurzer Zeit waren die Gefängnisse der Hauptstadt über-füllt; jeden Tag wurden neue Gebäude bestimmt, dieTausende von Schlachtopfern aufzunehmen, welche man ausallen Theilen des alten Polens , und selbst aus denjenigen,die fremden Regierungen unterworfen waren, herbeischleppte.* —
Erst nach anderthalb Jahren errichtete man den hohenNationalhof; denn da man, mit Verhöhnung aller Gesetze,den Frevel begangen hatte, die Einkerkerungen zu verlän-gern, bis mehrere Schlachtvpfer daselbst den Tod gefundenhatten: so mußte man nothwendig diese Maßregel gesetzlichmachen. Die Gewissenhaftigkeit des Senats täuschte diese