Band 
Erster Band.
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für die Lieferungen sollen nach den in den verschiedenen Di-strikten gesetzlich bestehenden Taren festgesetzt werden.

L) Bei der Annäherung der russischen Truppen sind dieEinwohner der Städte und Dörfer, welche den Besetzten ei-ner gesetzwidrig aufgestellten Regierung zufolge die Waffenergriffen haben, gehalten, ihre Waffen den Ortsbehördenauszuliefern, wenn diese Letzteren schon zu ihrer Pflicht zw-rückgekehrt sind. Im entgegengesetzten Fall werden sie dieWaffen sogleich niederlegen, wenn sie die Ankunft der Trup-pen Sr. Kaiserlichen und Königlichen Majestät erfahrenhaben.

z) Jeder Einwohner, der mit Hintansetzung der Treue»die er seinem Souveräne schuldig ist, in dem Aufruhr be-harrt, und mit den Waffen in der Hand gefangen wird, sollder ganzen Strenge der Gesetze anheimfallen; wer den Ver-such machen sollte, sich gegen die Truppen zu vertheidigen,wird vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Die Städte undDörfer, welche es wagen würden, Sr. Kaiserlichen und Kö-niglichen Majestät Widerstand zu leisten, werden, nach demGrad ihrer Widersetzlichkeit, mit einer außerordentlichen,stärkeren oder schwächeren Kontribution belegt werden. DieseKontribution wird hauptsächlich denjenigen zur Last fallenwelche an einer sträflichen Vertheidigung Theil nehmen, sepes, daß sie selbst die Waffen tragen, oder daß sie Anderezu diesem Frevel aufreizen. Im Fall eines Rückfalls undder Rebellion gegen den Nachzug der Armee sollen die em-pörten Orte mit aller militärischen Strenge behandelt wer-den. Die Hauptaufwicgler sollen mit dem Tod bestraft, dieAnderen verbannt werden: aber man wird jederzeit dieje-nigen so viel möglich zu schonen suchen, welche keinen Theilan dem Verbrechen genommen haben.

4i Um ätznlichen Uebeln vorzubeugen, lade ich alle Eivil-deßgleichcn alle Militärbehörden, welche sich in den Städtenund Dörfern befinden, ein, Dcputirte an die Befehlshaberder russischen Truppen bei deren Annäherung zu schicken.Diese Deputationen werden zum Zeichen der Unterwerfungunter ihren rechtmäßigen Oberhcrrn eine weiße Fahne tra-gen. Sie werden zu verkünden haben, daß die Einwohnersich der Gnade Sr. Majestät des Kaisers und Königs über-geben, und daß die Waffen an einem Orte, den sie bezeich-nen werden, niedergelegt worden sind. Die russischen Mi-