Eingang.
«« heylsäme Satzungen verbotene Verbündtnuß / und hsimbliche«« ungebührliche Verstunblung / so inn-oder ausserhalb einer Starkzwüschenr zweyen Stätten / zwüschen zwo persthnen / oder einpersthn / und Statt underm Schein Schlitz und Schirmb/^ oder wegen Auftnemmung zue Bürgern / oder aber wclcherley«« Besthönung halber es wäre - wie auch die Gewonheit dardürch«« eingefüehret / sövitmehr eine Zerrüttung/ Und Zerstörung zueachten : verwerten / verdammen / und vernichten Wir auß" rechtem wüsten alst/ und dergestalt / daß fortan solche Vcr»Einigung/und Verwicklung/so die Statt/ oder versöhnen/in,« was Würden/ oder Standt die styn möchten / undet stch/ oder^ mit anderen / doch ohne Authoritet ihrer Herren / derer Vnder»thancn / oder Dienst»Leüth sie waren / oder in ihrer Gebiert" gesessen/gemacht/oder hernach machen wurden / darinnste ihre" Herren benandtlich nicht außbescheiden/ allerdings inmassen die»«. selbe durch unsere Vorführer/ als f Mehrere deß Heil. Reichs,, heylsäme Satzungen verbStten/ csriicrt/ und aufgehoben seynsollen rc. und eine jede besondere Persthn/welche hinfüro Wider'' diß Vnsir gegenwärtig Gesetz/und alte Recht darüber gegeben/«« einigerley Zuesammen-Verschwörung / und Verwicklung insWerck zuerichten stch understehen/ die soll über diepön gesetztesRechtens verleümbdt/ und darzue in Strass Zechen Pfunde" Golds verfallen styn. Welche Statt/ und s Gemeinde I" wider dasselbe Vnstr Gesäy auss stlche Weiß sündiget/ oder«« deme zuenkgegen thuet / die stll zue Straft' hundert pfundt,, Golds erlegen / und alle ihre Freyheiten / und Räystrl« Briestsverliehren«
Worauß dann Heller als das Mittag - lischt zuersechen/-aß der Vnderthanen Lande-Recht im Toggenburg von sei-nem Ursprung an/ in seiner Natur/und Eigenjchafft eine denenordentlichen gemeinen Rechten zuewider-laussende extrsocciinariSach gewesen/welche ohne erfolgende deß natürlichen Herrens
Be-