„ stehenden Artikel weisen Seine Kaiserliche Majestät des„ Prinzen von Asturicn Königli6)er Hoheit, eine Ncnte„von 600,000 Franken, gleichfalls auf den Französischen „Schatz, zum lebenslänglichen Genusse an; die Hälfte„dieser Nente fällt auf Seine Gemalinn, wenn sie Ihn„ überlebt.
„Art. 7. Seine Majestät, der Kaiser, gestatt„ ten und verbürgen den Jnfanten, Don Antonio, Oheim„des Prinzen von Asturien, Don Carlos und Don„Francisco, Brüdcrn des besagten Prinzen,
„ u) den Titel Königliche Hoheit mit allen Ehr„ren und Vorrechten der Prinzen aus Ihrem Ger„ blüte; die Nachkommen Ihrer Königlichen Hoheiten„werden den Prinzciuitcl und den Titel Hochfürstr„ liche Durchlaucht fortführen und immer in Frankr„ reich mit den Prinzen Großwürdenträgern in gleir„chcm Range stehen ;
„ Id) Sie beziehen auf Lebensdauer die Einkünfte„Ihrer Cvmmeudcn in Spanien , und
„ o) eine Apanage von 400,000 Franken zum„immerwährenden Genusse für Sich und Ihre Err„ bcn. Dagegen ist es Seiner Kaiserlichen Majestät„ Wille, das;, im Falle die Jnfanten Don Antonio,„Don Carlos und Don Francisco erbenlos sterben oder„ ihre Nachkommenschaft erlöschen sollte, besagte Apa-„ nage auf des Prinzen von Asturien Königliche Hoheit„ oder an Seine Nachkommen und Erben übergehe,„ alles nach den Bedingungen, unter welchen Sich Ihre„K. Hoheiten, D. Carlos, D. Antonio und D. Fron-„cisco, gegenwärtigem Vertrage angeschlossen haben.