Band 
Dritter und letzter Theil.
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zogen werden. Denjenigen, weiche sich zu entfernenwünschen, soll in den nächsten drei Monaten gestattetseyn, mit Genehmigung der Militärcommaudamen ihreFamilie und ihr Vermögen anderwärts hin zu schaffen.

Art. 3 . Die Armee wird mit allen Kriegsehren durchdas Thor Scrano ausziehen, jenseit der Brücke ausdem linken Ufer des Euadalaviar aber das Gewehrstrecken. Die Officiere behalten ihre Degen, sowie ihrübriges Eigenthum, die Soldaten ihre Tornister.

Art. 4 . Da sich der Herr ObergencralBlake zur Aus-wechslung der auf Mallorca, zu Alicante und Carta-gcna befindlichen kriegsgefangencn Franzosen oder derenBundesgenossen erbietet; so sott eine gleiche AnzahlSpanischer. Kriegsgefangener in den Festungen unterFranzösischem Gewahrsam bleiben, bis die Auswechs-lung Mann für Mann und Grad für Grad vollzogenwerden kann. Von dieser Uebereinkunfi sind auch diebeiderseitigen Commiffäre und andere Militärbeamte nichtausgenommen. Die Auswechslung selbst indeß geschiehtnach und nach und fängt erst alsdann an, wann die ersten Co-lonnen Französ . Kriegsgefangenen angelangt seyn werden.

Art. 5 . Heute am 9. Januar, sogleich nachUnterzeichnung der Capitulation, sollen das Seethorund die Cittadelle an Grenadiercompagnien von derkaiserlichen Armee, unter Eommando von Obersten,übergeben werden, und morgen um 8 Uhr in derFrühe 2000 Mann aus dem Thore S. Vicente ziehen,um sich nach Alcira zu begeben, während die übrigeBesatzung durch das von Serano aus der Feste rückt.

Art. 6. Die gegenwärtig in Valencia sich auf-