Band 
Dritter und letzter Theil.
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gcntlichst zu hintertreiben, um dem Reisenden keine Wahlzu lasten, von den Inhabern ein über Gebühr hoherPacht entrichtet werden muß , daß in den Provinzen derKrone Kastilien den Pachtern der Posadas die Verab-reichung von Speisen und Getränken an Reisende durchein dem Verfasser unbegreifliches Gesetz, daS vielleichtvon dem geringen Verkehr im Innern des Landes her,rühren mag *) streng untersagt ist, daß Leute vvm Mit-telstände nur höchst selten reisen, da sie ein solches Un-ternehmen als eines der wichtigsten in ihrem gangen Le-ben betrachten, daß die Herrschaften auf ihren Reisenein großes Gefolge von Dienern, eigene Betten und al-le nothwendigen Lebensmittel bei sich führen, und da-her nur Obdach und Feuer bedürfe», daß endlich sogarin vielen Gemeinden das Wirthsgeschäst als ein verächt-liches , den Bürgerstand entwürdigendes Gewerbe be-trachtet wird, dem sich deßhalb auch nur Zigeuner **)

») o- U-I>->r-I° in seinem Itiu°r>ir- ckescrixtio V°I. I. cxxxvi glaubt, «anhabe dadurch der Vergiftung der Reisenden vorbeugen wollen.

Der Zigeuner, die, ursprünglich aus Ostindien abstammend, mitden BazHgurS des Hindostan die größte Aehnlichkcit haben, gibtes ungefähr 60,000 in Spanien . Sie bilden eine ganz eigene Kastevon Einwohnern, größten Theils von andern Menschen abgesondert,-um Theil auch mit diesen untermengt. Vorzüglich hielten sie sichfrüher in den Wäldern und Gebirgsschluchten von Eftremaoura, Mur«cia und Andalusien auf und führten durchaus eine nomadisirende Le-bensart, bis endlich Carl »es Dritten strenger Befehl (irsa) diesengefährlichen, zu Betrügereien äußerst gewandten und verschmitzten Men-schen , die sich neben dem WirchSgewerbe noch mit Roßtausch, Trö-deln , Schleichhandel, Raub und Wahrsagen nährten, ju ihrem Auf-enthalte Städte und Dörfer im ganzen Königreiche anwies, welche