manr WM
ichtet
mlv
rap^
fun®
illfU 1
-vok
>et‘f"
neb§
oneu
aus
riitcf*
mest
inal'k
■off<5
siud
N«>'
.all-
dec^
pek>
osse"
und
N)t>
geu
Anhang. 35
A den Gebäuden in der Stadt entstehendeStreitigkeiten gehören. Es bestehet aus 3.^ichtsherren , 2. Herren von. Grossen Raht,dann 2. von der Gemeinde, die Fünfermei-uer genannt, deren einer ein Maurermeister,und der andere ein Zimmermann ist. Manran aber ihre Urtheile für die Obersten Bau-^rren ziehen.
. Das Gescheid, für welches die Streitigkei-7 « wegen den Feldgütern , Marchsteinen rc.Moren. Der Präsident heisset Gescheidmeyer,^hen Bediente sind die Bannwarten. In der»rohen Stadt bestehet es, ohne den Meyer, ausArren des Kleinen Rahts und 3. Herren6 der Gemeinde. In der kleinen Stadt aberdes Kleinen Rahts und 3. von der ©c*ist deren Präsident der Herr Schultheiß$Uiff Aeles Gericht thut alljährlich am Heil.^Mahrtstage einen solennen Umritt um denseiner Stadt, in Begleitung vieler jun-«-«.Aurger und anderer junger Leute undndshflr ld wohl aus der Stadt, als aus den9»"^!gelegenen Dörfern , welches man den,Ä 1 t zu nennen pstegt.
Rleine Stadt zu Bafel wird durchh^ /. lubordinirten Schultheiß regiert undeigenen Stadtschreiber.wli Bürgerschaft ist in drey GeseNschaf-tth ^ststetheilet, deren jede von 12. Vorgesetzt^..^tgirt wird, deren Haubt Obersrer-döerr!- "nd die übrigen Mitmeifter genennetj,g Gx^^efe alle haben Sitz und Stimme
(e)r Sie