Band 
Zweyter Theil.
Seite
52
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5® Anhang.

rien , Lucliteurs, Procureur-Gen&al &c. Ek |wird nach dem Gutbefinden des Kleinen Rahts ?versammelt in gewissen Fällen, hat aber doch Jkeine sonderliche Jurisdiction. v

Das Chorgericht ist besetzt und bestellt, Wfi lin andern Evangel. Städten auch. Z

Wallis.

Dieses Land ist ein grosses Thal zwssch.Ahohen Alpen gelegen, ungefähr 3. Tagremulang / durch welches der Modan sich. in denGenfer- See ergeußt. Es. nennet stch einen S*'freyten Stand oder Republic, ungeachtetBiscboff zu Sitten (der seine Hofhaltung ***rSchlosse Turbilion ob der Stadt Sitten hat-sich einen Grafen des Landes nennet und ssb^bet, von den Zeiten Caroli M. her, als wel»)^solchen Titut dem Bischoff Pheoäulo jt#haben soll; da doch damals kein IheoäumBischof zu Sitten gewesen. Kayser Carolus ^'gab dessen Bestätigung dem um sein DuA^Erz-Haus wohl verdienten Bischoff und Uydinal Matthxo. Aber durch den, zwischen 0» '4. Dignitatibus des Sittischen Dom-Capnu ,einer Seits, und den 7. Zehnden in WÄ-,anderer Scits, An. 1612. vor der Wahl £' tschoffs ^oäoLiHiltebrands, errichteten Track»oder Vertrag, haben die Bischöffe zu S»^ihr Recht an die weltliche Hoheit des Land §verloren. Es hat zwar erstqemeldtersamt dem Capitul, diesen Vertrag An. ' 6 'öffentlich widerrufen. Allein das Land rvo^

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