Band 
Zweyter Theil.
Seite
51
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Anhang. sr

In der Stadt werden s. Iahrmarcktegehalten:

Den 2. Donnerstag nach Peter Stuhl-Feuer. 2.AufMedardi. z. Den i4.Sept.A. Den 9. Novemb. s. Donnerstag vor demLetten Jahr.

Genf.

Das Regiment dieser berühmten und wohl-^feftjgten Handels Stadt ist aristokratisch ein-richtet, doch also, daß von der demveratlschen^iegierungsform etwas mit untermischet ist.q. Der höchste Gewalt besteht bey Räht und^llrgern, so man die 200. nennet, und bey die-stehet auch, denen zum Tod verdammtenm'Men Sündern Gnade zu ertheilen. DasDaubt der 2O0. wird krocureur-Lenersl ge-blinkt; sie werden von dem Kleinen Raht aus.EU fürnehmsten und verständigsten Bürgern

erkreftt.

Der Rleine oder Tägliche Raht besteht aus

Syndics und 2*. Rahreherren, welche nurgewissen guten Geschlechtern genommenwerden. Die 4. Syndics werden alljährlichM der Bürgerschaft erwählet und sind cigent-Mdte Haübter der Stadt, deren Ober-Haubtnl der Premier-Syndic. Der nächste nach ih-v'Eu ist der Lieutenant oder Statthalter , soV Sufea cotiiciw.

Neben diesen zweyen Nahts-Lo 1 Ie§H 8 ist an-do rxaht von LX. welcher l estehc ausvcri1 Kleinen Raht, denen Staats - Secrtta-(d) 2 rien,