Band 
Zweyter Theil.
Seite
116
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Il6

Eydgnoßische

mahnungbeyspringenunzuziehen, uri«, vchenLand un Leuthhelffen retten und besaMI Kz. Und in solchen Fahlen , solle die z.

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und zum »linsten 2ioo.in 7.Fahnen. 2)^le man nicht aufdem Meer noch zu Stu^jgebrauchen, auch in dem Feld nicht vonderen absonderen, wohl aber sie in die 0 Vund Gnarnisonen vertheilen. Wann auK J lKrieg zu End, so mag dieStattBern ihrDvwieder heim beruffen. ,

4. Die Erwöhlung des Obriftcn solle v

dem Hertzvgen stehen, doch solle er einen v,.Stand annehmlichen Bürger darzu rE'„Die Capitains sollen von dem Stand ^ernennet werden, doch daß sie demanständig seyen. Sambtliche sollen be<o> ^werden, auf den gewöhnlichen FußSchwereren. ^

5. Sie sollen auch alles das Recbl l ^Freyheit gemessen u. üben wie es die i»M>reich dienende Schweißer geniessen »nd n^,

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Kosten auf das höchste 200 . Cmraß/Reuther und 2200. zu Fuß, und zum2oo. Cuiraß. und 1500. zuFuß, oder anPlatz monatlich 8022. Thaler. Wa>?"^der oertzog selber mit Krieg beladen wate,"dann solle er nichts zu geben schuldig sey"; ^7. DerSold derjenigen Soldaten,Stand Bern dem Hertzogen zuschicke^

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