Band 
Zweyter Theil.
Seite
138
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Epdgnoßische

m* ■' So bald nun diese That kund worden , ^thurn der Lobl. Stand Solothurn Gesandte lEmltt Bern geschickt, dieselbige damit zu enlftlMgen, daß sie ohne dessen Vvrwissen gesckEwie auch wider Gewalt zu protestiren, den deLobl. Stand Bern möchte fürnehmen- E

das Eydgnoßische Recht darzuschlagen.

Hingegen nahmen die von Bern diese u.that als einen Brudermord und Bundsbrusehr empfindlich auf, und begehrten an die vvSolothurn, man solte die Anstifter und £ l Lter der Gebühr nach ernstlich strafen, u>n rLästerungen unverzügliche Reparation thu 'alles geraubte und abgenommene restitut"''und allen Kosten erstatten, den Verwundnveinen Willen schaffen, und der Entleibtenbern und Kindern Erqötzung thun. E,,dieses alles allervorderst werde geleistet „so solle man gewärtig seyn, wessen sichweiters erklären werde. . ,m

Als aber die Stadt Solothurn eine fgj*Antwort darauf gab, die mit dem in der.^'schuldigung bezeugten Gemüthe ganz nicht nvein kam , wurde der Bär vollends erzürn

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alle Solothurnische Güter arrestirt, u»^Stadt die Zufuhr und Proviant versperrt. ,sind auch beyderseits starcke Wachten g ->einander aufgestellet worden.

, ■ Die übrigen Lobl. Orte der EydgnoM"',,

LZd- Ejne weitere und gefährliche Ruptur beftrE,^legen . sich de, schlugen sich sogleich mit Ernst ill das^«Ä tel, und veranlaßten eine Tagsatzung un ^m ber I6Z2. nach Baden , darbey m

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