Band 
Zweyter Theil.
Seite
240
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ter von ihnen nit erforderet noch genomE ^dann wie alterhar, bey dem sie auch obE^ <■„ fgeret bleiben sollen, dieselbigen unser JfeitsKauffleuth,Bilger,Botten und all ^

re, so in unser beyderseits Landenchandlen^ ^wandten, sollen auch mit ihrem Leib unv^,frey,sicher und ohnersucht handle» und g

len/uach ihrer besten Gelegenheit, dock Mnes Liftes und Betrugs hierin gebrauchen^

2 r. Hierzwifthent ist auch Wischen un" ^schloffen, daß gegenwärtige VereinigungTractat , wie auch die vorgehend nft!yverstanden werden, zuSchutz undSch'^DlerHerrschafften und Länderen, so unser^MLudwig Herr Groß Anherr Franciscusder ^ste dieses Nahmens hochlobl. Gedächt""^! ^gehabt und besessen hat hie diffent und en> ^ ^dem Gebürgcha die letstVereinigungWische ihme und unsEydgnoffen im siuWhundertem und zwantzigftemIahr uffa^'Mwordeir so sehr wir hochgenanter Kö'EFwig, oder bedeutet unser Nachkommetden Land,deren wir noch zudieser Zeit E ^sind, durch unsere Macht und ohneHE h-Zuthun derHerrenEvdgnossen unsuEnig machtent oder geniacht hätten,wann solches beschehen,erstgedachte EVMsen uns demnach sollicher eroberteuLandk.^in krafft dieserVercinigung ihrHülff un^^kstand zu thun verbunden seyn sollen,um .unser inhabenden Landen wegen beredc22. U»d,wiewoblen gebachteHerrMo^,

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