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^5unds- und Staats-Historie. Z6;
& Schweitzerische Völcker nach der altenE^tion bezahlt werden müßten, widrigennicht subsistiren könnten, und die Can-iück, bsvlviren dörften, selbige wiederum, zu-Ulrufen.
E.Versammlungwurde hieraufaufgescho-Officierern aber befohlen, bis auf^ a, Bescheid von dünnen nicht zu weichen.W J aber den i. Decemb. wiederum zusam-tz,,i ^kommen, so hat Msr. dePuysieux desAntwort überreicht, und die Sachedahin verglichen, daß einem gemeinen2 . Fr. und so nach Proportion de-^^kierern an der alten Capitulation mo-abgezogen werden solle. Wordurch>he„.,^Aer Streit beygelegt und die angekom-N^Dffieierer nach ihren Regimentern wie--"rück gelassen worden. Folgenden^at Msr. de Puysieux das neue Regle-% ^egen reducirter Verpflegung der Völ-^erreichet, welches auch von den meh-^antonen ratifieirt worden.
i sssten Jahre causirte die Neu-ste ,,M)e oben erzählte Suceeffions - Sache,!?Ä^ 5 ^wegung. Dann weil der Königih^.""Ereich dem Prinzen von Conty wohlUx w nahm dieser Anlaß dem zu GunstenM S'de Nemours ergangenen Sentenzr,, Gärung der z. Stände zu NeuenbürgNfly^ledersetzen, auf dem Testament desj'e^.^nen AbtsdDrleanszu beharren, und^ fürstlich für dasParlement zu Pa-»'khen, welches den 13. Decemb. 1698.
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