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Exdgnoßische
thanen Protestation feyrlich beschworen- „Dessen erklaate sich der Fürstband mit beyden Cantonen an, bezE^»gebrauchter Gewaltthätigkeit und ^...seiner Lands-Herrlichkeit, suchte auch f°JM R
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zum erstenmal' auf die allgemeineEs wiesen aber die Lobl. Cantonen beM!e zu gütlichen Mitteln.
Hiernächst kam es im September ^ Fzweyten Zusammenkunft zu Einsiedie^Fschen allen interessrrten Theilen.
St. Gallen ansieng das ToggeuuA,tkLandrecht völlig abzuläugnen und -lst cr,',r!>fcn, auch haben wolle, daß allwegeu eN' ^FBeamteter in der Toggenburgertworinen sie von ihren Landssachenten,) zugegen seyn sötte, als zerschlug''%ijwendig alles ohne Frucht; und wen' FErfahrung gebracht, daß der Fürst, w \ i|reich ein Schutz-Bündniß aufgenclM^, . jdarinnen eine reeiprocirliche Hülfe vr ^40OO. Mann bedungen , auch eineuu^,,,bedenckliche Termini darein gerückt wv^,begunte man allgemach klärer in W ,|sehen , und zu verstehen, wie vieGlocke im Kloster zu St. Gallen g .habe. „nd 4
Die beyden Lobl. Orte Schweiß'".s«rus erklärten sich hierauf aufzu Baden, daß sie geneigt seyen / diese
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lrsche Streitigkeit von denen übriger'Lobl. Schirm, Orten Zürich und tü'
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