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gemein, oderjederem Grichtins besonder,U-,mit jemands ausserthalb, wegen Togge»p".Z, ®utcMißhcllung oder Stösse bekäme, solle ^ ^
benüqen lasse«! des Rechts vor Amman 1
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Rähte beyder LändernSchweitz undGla^',
St. Gallen kam hierauf mit einem E jEinwurf hervor, sagende, die GranH,Toggenburg sey ein Reichs-Lehen, und umit die Toggenburger Reichs-Vafallen, " ^nicht alle Orte im Toggenburg im Land-^ibegriffen, hiemit könne der Abt als einFürst die Lobl. Orte Schweitz undnicht für Richter erkennen noch annehmt ^ .
Dieses brachte nun das ganze Gestha^M pestecken. Die Toggellburgische abgeordnet^ jjoi:wälde kehreten nach Haus, um diest'' ^Begegniß ihrenLandsleuten zu hinterbr«»." ,und meyneten sie nicht Reichs-Untertha '^,sondern ein dem Helvetischen Corpori em^
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leibtes Glied und Land zu seyn, wofür auayEydguoffen sie erkenneten, und des Fürsten ^elaration war in der That eine wider ^Westphälischen Frieden und die SäMty E
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sehe Exemption laufende Neuerung.
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und Glarus wollen nun absolute auf | MRichterlichen Amt fest bestehen, und van ^ mner Mediation mehr hören. Die Lob». ^ MOrteZürich und Bern waren unwillig m'"fes Handels überdrüßig, zumal da esMschien, als hätte St. Gallen einen he>M'.^ $Rücken zu Lucern und in den Ländern; ^ Mgen vermieten sie von Baden hinweg. gp I 11 /Nach der Abreise, thaten sich die Lov'^-l.