Band 
Zweyter Theil.
Seite
433
JPEG-Download
 

#

“foii'

Vt

t 00 ,

tp i

ye18\P l !

»kljH-l ■

pjd ,

)Pl :

if

\tP

p i

M

sii/

f I> !

< 1iin J

ifV

ftl!

Bunds * und Staats - Historie, 43.3

jjf niemand wider Recht und Billichkeit ge-oder des ihm gebührenden entsetzt

diesem Absehen wurde An. 1707. einegieren; zu Bern gehalten, deren Schluß„zf 1 daß man eine ansehnliche DeputationjN St. Gallen zu dem Hr. Abt abschickenwlgende 6. Pnncteii vortragen, und solche"^stehen ihn ersuchen solle,ßj* der Landleuthen privilegirter Land-A ' welcher nach Abt Ulrichs Landrecht frischhg^woren und verbrieffet worden, in seinem^Jmihalt bestehen und verbleiben möge.Hoffend beydeLobl.Orth, daßIhxFürstl.»en! ? bey der Landleuthen Landrecht, und fei#w, 1 ° klaren, heiteren und deutlichen Begriff,hx,,^nd verbleiben lassen, den Toggenburgern^völligen Genuß, ohneAbbnich gönnen,sv„? uicht zugeben, daß sie daran gehinderet,nach dessen klaren Buchstaben ihreL>.j' 0 leuthe selbst armehlneri, und aller Gnaden,g.„j Uegjen, Freyheiten und Gerechtigkeiten"En mögen.

tz/j- Und weilen des LandxechtS und Land-Besetzung und Ersetzlrng in dem Land-Landrecht und anderen Doeumenten be-ge„ 0ek , ihnen solches auch nicht weiters versa-iyx,/ ,'Ondern vielmehr beliebt seyn, umb einef? e ^nmuhtung und guten Willen sich beyihey^sisischafft Toggenburg selbst zu mache»',Einsetzung frembder, außlöndischerSebos„/uthen zu verschonen, hingegen der Ein-sich zu bedienen.

Theil. E e 4- Und