Band 
Zweyter Theil.
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450
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Kein

Straf-

Urtheil.

4so Eydgnosiisihe

allein er trauete seinen Richtern nicht, so*!}!?blieb aus. Derohalben wurde den >7.l? r l. das Urtheil wider ihn gefallet. Krau JJftn , wurde er aller seiner Ehren und Ae>!'^entsetzt, aus dem Lande bannisiret, deEgen, der seinen Kopf liefern würde, 502.ten, und demjenigen, der ihn lebendig WJLwürde, iQQQ. Ducaten versprochen: über^ses solle er, als der die Göttl. Majest. und l»-Lands-Obrigkeit beleydiget, ein BerräWVatterlands, Rebell, Straßenränder, $5ruünzer, rc. von dem Scharfrichter gevicrt^,und die Viertheil an die Strassen aüfgehena „auch diese Straf an seinem Bildniß vollW>werden. Sein Haab und Gut solle coE'seyn, und sein Haus in den Grund abE,,chen, an dessen Stelle aber eine Schand-V« ^le aufgerichtet, und seine Verbrechen dar ^verzeichnet werden. Jedermänniglich aberjverboten seyn, ihn aufzunehmen oder zu veo

Daferu avf".au

bergen bey Straf 1000. Rthlr.ausser LandsMaßners

ids, einigem Landsmann, aus L.

. Anreitzung, entweder an

an Gut Schaden geschehe, sollen die, soW.ß,Schaden erlitten, befugt seyn, sich an desners Kindern und Erben zu erholen, re.

Gleichwie nun dieses Urtheil sehralso hat des Maßners Ehefrau eine ge^ne Stampa, nebst ihren Anverwandte«,dem Gericht um Milderung und Gnadehalten, welche man ihro auch in so weit w«fahreri lassen, daß das Hans solle stehenben, das übrige aber alles wurde exequirt. ^

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