Band 
Zweyter Theil.
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461
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^unds - und Staats - Historie. 46 r

tzlAEen , ohne daß sie, wegen ihren Be-„^varden wären angehöret worden. Welchem>tese Ann. 1726. endlich zu denen Herren

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Wo ‘ ,e 1726. enoncy zu denen Herrenfit Zürich und Bern ihre Zuflucht genommen,W'b für rahtsam erachtet, die gütlichen Tra-fen Vorzunehmen, aber mit Betrübnuß se-WMen, daß nach der selbigen Jahrs gehal-W"^.agsatzung zu Baden, die Cathol. Can-th-® ivdem Capueiner Closter zusammen kom-kj ' ba sich dann der Abt von St. Galt, mitCantons Schweitz und Glarus vergli-tzs' und die Graffschafft Toggenburg desßx ^Kiscretion überlassen worden. Worauffund Bern vor rahtsam erachtet dieisWnburgjschen Lands-Statuta und den An.>>^ Einrichteten Frieden wohl z« examiniren,sie befunden, daß die Toggenburger»vss' ."hls grosse Privilegia und Freyheiten ge-8e^ 5 / hätten sie sich entschlossen, selbige ge-W;« Unfälle zu beschützen, anbey die Cau->ihee ^^rn, Ury, Basel und Solothurn umbta Ration ersucht, die Sache in der GüteWk i!'?ten, die aber hierinn angestellte Confe-firt) nicht nach Wunsch geendiget.

Lk,Essen hätte man doch gehofft, die Tog-^ wurden ins künfftig rühiq gelassen^ " 1 Als man aber erfahren, daß eine Zeit^ e,n Auffstand gegen den Land-Naht

S .!?uch dessen Befehle und Ordnungenw't Füssen getretten, und die vor->"rr ni^^'leder dieses Corporis sehr übel tra-\ e 2 -En, so daß diese sich genöthiget befun-^ Wlllrtz auffzubringen, und die Fr,e-

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