Band 
Zweyter Theil.
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517
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Bunds - und Staats - Historie, s r 7

Der König erkennet die Neunte Chur-urde des Durchl. Braunschweig - Hantiove-M)en Hauses.

(ii/d* Der Kayser und dcks Reich überlassenxj. 6tanckreich die Stadt mib Vestung Lau-m *t ihren Zugehörnngen.te *4. Die beyden Churfürste»l zu Cölln nudMyern sollen wiederumb in alle ihre Lander,te ^ Wm'de, Regalien und alle andere Rech-ych die sie vor dem vergangenen Krieg gehabt,l ** haben können , wiederum eingesetzet wer-L,:* In die Stadt Bonn aber solle zu Frie-^-Zeiten keine Besatzung gelegt werden.

Es sollen auch beyder Theile Vasallen,tz .^thanen und Bediente, allerseits in ihre*eliw • Un * ) fechte, die sie vor dem Krieg gehabt,^ werden , und sie einer allgemeinensie ?^ie geuiessen, ungeacht welcher Partheyangehangen.

Wvfern das Haus Bayern, nach seinerg e j?"Heu Einsetzung, gut befinden solle, eini-so^r Lande, mit andern zu vertauschen,nl der König solches nicht hindern.

- Der König bewilliget, daß das Hausde„ §erch ^on den Spanischen Niederlan-de^ . , ^ > leine Erben und Nachfolgerberh^'ehme, und sie ewig behalte. Jedoch

%*** König in Preussen inOber-Gel-bey'ij^ues was er darinnen würcklich besitzt,öey, Aj d,e Stadt und Amt Geldern, nebstl»,d a.,, ederamt von Geldern mit allen Zu-^"üehorungen. Über das die LandvogteyK k z Amma-