Band 
Zweyter Theil.
Seite
571
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Bunds und Gtaats-Hiftorie. $71

J em / so demselben anhanget, mit aller Gerecht-'lwre und Freyheit geniessen und haben sotten.

^ 64. Und gleich wie die Evangelischen denenKatholischen in ihrer Religion/ Kirchen-Ge-Muchen, Ceremonien nnd allem was daranMttget, weder Ordnung, Ziel noch Maß vör-M'etben, oder selbige behinderen, also auch hin-Wen denen Evangelischen von niemanden inMr Religion, Kirchen - Gebräuchen, Cere-monien und allem was hieran hanget/ sonder-Ältlich aber derFeyrragen halber nichts vor-Mrirben, auch weder Ziel noch Maß gesetzt,°er einige Hindernuß gethan werden. Selbi-aber der Lehr-Sätzen halber sich an dieMgelisch Eydgnoßische Glarihens - Bekant-hN halten, und die Kirchen-Gebränchs wie sie'blnahlen eingeführt sind , fortsetzen wollen.

Die Kirchenstunden, wo solches nochi, beschehen, sollen förderlich eingerichtet,Jr alles Schanden, Schmähen, Trätzlenx"/Reitzett aussund neben der Cantzlen, bey-5:7 Theilen höchstens verbotten, auch die Fehl-'bren mit Ernst abgestrafft werden,fij?; Denen Evangel, Pfarrherren und Vor-^iktzten die nöthige Kircheuzucht, bestehende inErstellt, ng, Vermahn-und Anhalumg zurs^achung des Lebens zustrhn. D.ychdaßsiem/j^ierbey keiner Jurisdiction aumaßiud; desi-lies?E auch die Schulen, als worinnen die^ «Fugend nicht allein im Lesen, Schreibender , sondern auch in den Anfängen

bim^bligion und Glaubens Articklen änder-tet tzverdeu soll, ein treu geflissenes Anrie-hen