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l. Theil. II. Hauptstück.
H.! 7. Wenn der Feind vor ihm liegende Dörfer ver-schanzt, oder sich mit Verhauen gedeckt hat, so verstehet eSsich, daß man ihm nicht naher, als bis an diese, kommenkann, denn seine Posten zu überwältigen, würde die Trup-pen zu sehr zum Handgemenge mit dem Feinde bringen, undunnöthig viel Volk kosten. Es ist schon genug, wenn manihre Lage und Zugänge, desgleichen ihre Batterien, entde-cken kann.
§. 18. Wenn auch ein Ingenieur todt geschossen wer-den sollte, so muß dieses die Arbeit doch nicht hindern; Sei-ne Mannschaft muß «6 sogleich an den nächsten Ingenieurmelden, und dieser seine Arbeit mit übernehmen.
§. 19. Diese Art von Aufnehmen würde sehr gut seyn,und öfterer, als es geschieht, gebraucht werden, wenn sienicht einem sehr großen Nachtheil unterworfen wäre. Denn zugeschweige, daß es allemal Leute kostet, so kann der Feindleicht daraus urtheilen, daß man ihn angreifen will, undwird dahero, wenn er in seine Stellung, oder Starke, keinZutrauen hat, erstere gewiß verändern. Will aber ein Feld-Herr seinen Feind, eö koste, was es wolle, aus seiner Stel-lung weghaben, so ist diese Art von Aufnehmen, oder re-cognosciren, anzurathen, nur muß der Angrif bald daraufgeschehen, weil er, wenn er stehen bleiben will, sein Lagergewiß aufs beste verschanzen wird.
§. 20. Bey diesen bisher beschriebenen zweyen Artenzu recognosciren und aufzunehmen, muß man, so bald manwieder im Bezirk seiner Armee ist, sein Brouillon aufs neuevornehmen, alles genau durchgehen, den Boten, auch an-dere Leute, die die Gegend kennen, nochmals um alles be-fragen, und seinen Riß, so gut als möglich, ergänzen. Solange man aber noch nicht in unserer Armee, nemlich in dervon ihr besetzten Gegend ist, muß man niemals absteigen,vielweniger in ein Haus gehen, welche Unvorsichtigkeit schonmanchen die Freyheit gekostet hat.
§. 21.