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I. Theil. !V. Hauptstück.
Zu dieser Art, Festungen zu besichtigen, gehöret einMann von Verstände und guter Einbildungskraft, Uebungund Fertigkeit, Plätze nach ihrer Lage zu beurtheilen, undKenntniß in der Befestigungs-Kunst. Der Schatten unddas Licht können denen, die es verstehen, gute Dienste thun.
IV. Hauptstück.
Den Marsch einer Armee anzugeben undzu führen, die Wege darzu auszubes-sern, Brücken zu schlagen rc.
§. 29. ^H^ors erste gehöret hierzu eine, wo möglich, durcheigene Augen erlangte Kenntniß der Gegend,wovon im vorigen Hauptstücke gehandelt wor-den. Der Marsch einer Armee geschiehet allezeit in Colon-neu. Je mehr man deren machen kaun, je mehr gewinntman an der Zeit, und erleichtert den Marsch, nur muß man,so viel möglich, verhüten, daß sich die Colonnen nicht kreu-zen, nemlich daß eine die andere im Marsche durchschneide,welches einen sehr großen Aufhält macht, und zu vieler Un-ordnung und Verwirrung Anlaß giebt. Wann es ge-schickt, so liegt die Schuld gemeiniglich an dem, der dieMarsch-Einrichtung gemacht hat, weil wenig Fälle vorkom-men, wo man es nicht vermeiden könnte. Sollte es aberja nicht abzuändern seyn, z. B. ein Corps, welches unserelinke Flanke gedeckt, müßte nunmehro, zu Folge der neuenStellung, sich auf unsere rechte ziehen, und mit dem Heerezugleich eintreffen, so verfährt man folgendermaßen: Vonder Cvlonne, z. B. hier 6. pl. I. I. die zuerst an denOrt kommt, wo sich der Weg schneidet, marschiert ein Ba-taillon No. i. so geschwind, als möglich, durch, indeßmacht die Colonne Halt. Nun macht die Colonne 6.
Halt,