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Unterricht für die Officiers, die sich zu Feld-Ingenieurs bilden, oder doch den Feldzügen mit Nutzen beywohnen wollen, durch Beyspiele aus dem letzten Kriege erläutert, und mit nöthigen Plans versehen / von Johann Gottlieb Tielke
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30
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AS . I. Theil. IV. Hauptstück.

fett'oder auch Faschinen aus, dach so, daß die Körbe selbstver bleiben, damit vas Wasser sich nicht stemmen, sonderndurchstießen kann, über selbige leget man Balken, und als-Denn der O.uere drauf Pfosten oder Breter, ?l. I. Z.so hat man eine Brücke, welche eine ziemliche Last tragenkann. , Man kann auch 'statt der Schanzkörbe Fässer neh-men, und wenn man die Zwischenräume mit Faschinenausgefüllet, und damit bald bis dem Ufer gleich ist, dasübrige mit Schutt oder Erde überschütten, um die Balken,und Pfosten zu ersparen; Eben so kann man auch mit Mau»er ^Böcken verfahren, kl. I. kiZ. 4. Man kann auch, sol-chen Brücken mehr Widerstand zu geben, sie nach §. 42.mit Stroh belegen, nur will ich hierbey, wie bey allen schwa-chen Drücken, einmal vor allemal erinnert haben, daß manauf solchen kein Geschütz oder schwere.Wagen halten, son-dern so geschwind, als möglich, drüber fahren lassen muß.

. ., H. 47. Bey hochusrigen, aber nicht allzubreiten Grä-ben und Flüssen, kann man auch auf nachfolgende Art ge-schwind eine Brücke machen:

Man nimmt die stärksten Thürflügel, die man amnächsten haben kann, vom Hofe oder Scheunen, legt derenzwey gegen einander in den Fluß, so daß sie sich unten inder Mitten gegen einander stammen, und das Wasser dar«Hinter weglaufen kann, den Zwischen - Raum füllet man mitFaschinen aus. Kann man aber lauge Balken haben, soist es noch besser und dauerhafter, man legt solche dergestaltin den Fluß, daß sie allemal zwey und zwey einander kreu«zeit. naher man dergleichen Kreuze neben einander legt,je dauerhafter wird die Brücke. Den Zwischenraum fülletman Mit Faschinen, will man ihn aber mit Erde füllen, sobelegt man die Balken erst mit Thüren oder Breter, damitdie Erde nicht durchkälten kann. Brücken von an einanderbefestigten Flößen siehe H. 8 2.

§« 48. Wenn das Ufer hoch, so muß. man es an bey-den Seiten der Brücke schräg abarbeiten, und ibm eine Bö-schung geben, damit die Wagen und das Geschütze desto

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