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Vom Uebergang über die Flüsse. 5i
Geschah, welches bereits am andern Ufer des Flusses aufge«pflanzt ist, he» Feind am Eindringen auf den Flügeln undAngriff der hintersten Redouten abhalten kann. Alödennwerden auch, gleichfalls von beyden Flügeln, nach der Mit«te, die hintersten Redouten verlassen, s
Anmerkung.
H. 99« 3 ede Besatzung nimmt ihr Geschütz mit, oderlaßt es voraus abführen, denn bey dieser Einrichtung muß keinSverlohren gehen, es sey denn in den Brückenschanzen. Wennalles herüber, verhält sich die Besatzung der Brückenschan-zen in allem nach §.9;.
VI. Hauptstück.
Vom Straßen-und Brücken-Bau.
§'l iOv. ^HÄ'lleö, was im vorigen Hauptstück gesagt8 worden, bezieht sich auf solche Fälle, wenndie Kürze der Zeit einen bessern und dauer-haften Wege--und Brücken. Bau verbiethet; wenn manaber Zeit, Arbeit und Zubehör genug hak, so kann man auchtüchtiger bauen. Doch ist bey solcher Arbeit niemalen dieAbsicht, daß sie viele Jahre durch währe, sondern es ist ge-nug, wenn sie aufs längste einen Feldzug über dauert.
Da aber dennoch Falle vorkommen können, da einemOfficier, einen dauerhaften Weg zu bauen, aufgetragenwird, so null ich, so kurz als möglich, das Nöthigste davonabhandeln, und da eine gute Kenntniß der Baumaterialienhierzu unumgänglich nöthig ist, zuvörderst hiervon Untre«richt geben. Diese sind aber Erde, Sand, Steine undSchlacken.
D s §.
t Ein mehreres hierüber vr. St. Beyt. S. 22z.