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barere Theil des Landes gar keines, und der frucht»barere, alles jenem Nöthige erzeugte.
Der Getreidepreis in einer Provinzwelche einführt, wird also vcrmög H. 3tvor jeder Ernte der nämliche seyn, alswennsie gar kein Getreide erzeugte.
5/. Vermög §. 34 und 36. läßt sich daheraus den Getrcidcpreisen vor der Ernte, in einer Pro-vinz welche ausführt, und in einer anderen die ein-führt , das Verhältniß jener Preise in dieser Provinzfinden, wenn sie hinlänglich, und wenn sie gar keinGetreide erzeugte.
Kostete z. B. zu Ende deS Frühjahrs derMetzenKorn in Ungarn 6 st. und in Österreich I2fl.; so wür-de dasselbe in dieser Provinz zwcymal theurer seyn,wenn sie gar keines, als wenn sie hinlänglich Korn er-zeugte.
H. 38. Nach H. 3i wird das Getreide desto theu-rer, je weniger davon vorhanden ist, und dieser Ver-rath desto geringer, je weniger die Ernte in einemLande ergiebig war.
Vergleichet man daher nach der Ernte und demAusdrcschen, den wirklichen Getreitcpreis in einerProvinz die einführt, mit jenem in dem das Getreidevermög H. 3§, 35 und 36 stehen müßte, wenn dieseProvinz hinlänglich erzeugte, oder ganz unfruchbacwäre; so läßt sich aus dem Verhältnisse dieser Preisebeurtheilen, wie viel Getreide diele Provinz erzeugte.Kostete z. B. der Mctzcn Korn um Weihnachten in