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bungcn in dem Landstriche zwischen der Gränze, undwenigstens 5 bis 6 Märsche hinter der rückwärtigen Pa-rallclstraße geschehe: sondern daß übcrdieß, wennhierdurch dieser Landstrich nicht hinlänglich erschöpftwürde, um der feindlichen Armee nicht ihre Bedürf-nisse gewähren zu können, die noch zum Unterhaltederselben dienenden Lebensmittel, hinter diese Stre-cke zurück geschafft, und zum Dienste der eigenen Ar-mee, entweder in großen befestigten Orten,/oderhinter bedeutenden natürlichen Hindernissen angehäuftwürden; da ohne diese Maßregel die Defensivmanö-ver §. g5 nicht Statt haben konnten. Die Unter-thanen aber, welche diese Lebensrnittel ablieferten,müßten dafür in Geld entschädiget werden.
Endlich müssen alle Hindernisse, welche die Com-municationen der festen Plätze beyder Parallelstraßenunterbrechen, beseitiget^ diese Eommunicationcn anStellen, wo sie der Feind zerstören könnte, durch Be-festigungen gesichert, und von jedem festen Platze derrückwärtigen Parallelstraße, gute Straßen nach demInnern des Landes unterhalten werden.
Ein Beyspiel zwey befestigter Paxallelstraßen fin-det man in Böhmen und Mähren *).
Die Umfassung cmeS Fünfeckes mit Easematcn würde dahernicht mehr kosten, als jene eines Siebeneckes ohne ssaseniaten,hingegen jenes Fünfeck eine bessere Unterkunft gewähren, als einsolches Zwanzigeck.