Patrouillen»
dem Unterofficier absitzen, an ei» Haus schleichen und dieLeute in demselben aufwecken. Wen diesen erkundigen siesich nach allem, und lassen sich einen Mann anzeigen, dernähere Nachricht geben kann, mit welchem sie auf ebendiese Act verfahren und ihn zum Ofsicier bringen. Ambesten ist es, wenn man in einem uns zugethanen Landevon Predigern, Förstern oder Amtleuten Nachricht einzie-hen kann. Durch dies Verfahren bekömmt man sichereNachricht, daß der Feind in Dothiner einen Posten habe,sich aber nicht weiter, ausbreite. Da man ihn nicht aufdieser Seite aufmerksam machen soll, so ziehet sich jetzt diePatrouille in der Nacht noch bis über Esperke zurück, undgehet den Morgen bey Stöcken wieder über die Leine.
§. 2z. Eine Armee stehet im Begrif beyRickhagen über die Aller zu gehen (wie im Fe-bruar 17-58» die Alliirte) der Feind befindetstell nach Neustadt zu, in Cantonirungs-quartiercn (wie die Französische 1758») EinOfficicr mit 24 Pferden wird von jener ab-geschickt, die Gegend zwischen dem sich-tcnmoor und der seine bis Man-delsloh zu durchsuchen.
Pl. I. N. IV.
(Dies waren 1758. von der alliirtcn Armee die preußi-schen Husaren.) Ihm ist von der Gegend weiter nichts be-kannt, als daß Mandelsloh - Meilen von Riethagenentfernt, an der Leine liege, und daß 1 bis 1 eine halbeMeile rechts sich ein großes impraktikables Moor befinde.Aus der ordinairen Landcharte siehet er vhngefehr die LagederOerter.